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Freitag, 5. März 2004

Steuerland Deutschland

  1. Leuchtmittelsteuer Kerzenwachs wurde schon im Mittelalter besteuert. Im letzten Jahrhundert kamen findige Politiker auf die Idee, auch Glühkörper und Glühlampen mit einer Abgabe zu belegen.1949 führte die Bundesrepublik diese Steuer ein. Die Leuchtmittelsteuer wurde 1993 abgeschafft. 1992 betrug das Aufkommen noch 200 Mio. DM.

  2. Kinosteuer Die Kinosteuer gehört zu den Vergnügungssteuern. Vergnügungssteuern wurden bereits im Mittelalter "erfunden", um über das Vergnügen der Reichen (Glücksspiel etc.) die Armenhilfe zu finanzieren. Die Steuer muss der Kino-Betreiber entrichten. Seit den 30er Jahren stieg die Bedeutung der Kinosteuer - erst mit der Verbreitung des Fernsehers gingen die Einnahmen wieder zurück. 2002 betrug das Aufkommen der Vergnügungssteuer 525,9 Mio Euro.

  3. Biersteuer Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde schon im Mittelalter unter Namen wie Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld oder Malzaufschlag erhoben. Steuerschuldner waren und sind in erster Linie Brauereien und Importeure. Hobbybrauer, die jährlich weniger als 2 Hektoliter produzieren sind von der Steuer befreit. 2001 betrug das Aufkommen 828,5 Mio. Euro.

  4. Speiseeissteuer Steuern auf Eis? Die fiskale Verzweiflung muss groß gewesen sein, als eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahr 1930 diese Unterart der Getränkesteuer in Kraft setzte. Die Steuer wurde bis in die siebziger Jahre hinein von den Bundesländern erhoben. Als letztes Bundesland schaffte Bayern 1972 die Speiseeissteuer ab, die 10 Prozent vom Verkaufspreis betrug.

  5. Spielkartensteuer Wie viele anderen Steuern auch, ist die Spielkartensteuer uralt. Im Mittelalter bereicherten sich Adlige am Kartenspiel ihrer Untertanen. 1919 wurde diese Steuer offiziell zur Verbrauchsteuer erklärt. Wegen ihres geringen Ertrags wurde die Spielkartensteuer in Deutschland abgeschafft - allerdings erst im Jahr 1981! Die Steuerhöhe richtete sich nach der Anzahl der Blätter sowie nach ihrer Dicke. So betrug die Steuer für ein Kartenspiel aus Papier mit weniger als drei Lagen 30 Pfennig.

  6. Zucker- & Salzsteuer Die Salzsteuer dürfte eine der ältesten Steuern sein, die in der Entstehung noch auf das römische Vorbild zurückgriff. Die vielen verschiedenen Abgaben auf das Salz wurden 1867 vereinheitlicht. Die Zuckersteuer wurde erstmals 1841 erhoben. Beide Steuern wurden 1993 im Zuge der EU-Harmonisierung abgeschafft. 1992 brachte die Zuckersteuer dem Fiskus noch 183 Millionen Mark, die Salzsteuer 54 Millionen Mark.

  7. Zündwarensteuer Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nahmen die Politiker 1909 die Zündhölzer ins steuerliche Visier. Zwischen 1919 und 1923 wurde die Abgabe auf Feuerzeuge und Feuersteine ausgeweitet. In der Bundesrepublik gingen die Einnahmen aus dieser Steuer stetig zurück, so dass sie als Bagatellsteuer 1981 abgeschafft wurde.

  8. Schaumweinsteuer Für sekthaltiger Getränke wurde eine Luxussteuer eingeführt - und je nach Konjunkturlage wieder abgeschafft. Die Steuer in der heutigen Form gibt es seit 1952. Der Steuertarif beträgt 136 Euro pro Hektoliter. Für Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 6 Volumenprozent beträgt die Steuer 51 Euro pro Hektoliter. Das Aufkommen der Schaumweinsteuer betrug 2001 457,2 Mio. Euro.

  9. Kaffeesteuer Mit dem Siegeszug des Kaffees seit dem 17. Jahrhundert wurde auch der Fiskus auf das schwarze Gebräu aufmerksam. Bereits im 18. Jahrhundert gehörten die Kaffeezölle zu den wichtigsten Finanzzöllen überhaupt. 1949 wurde schließlich die Kaffeesteuer eingeführt, die von Importeuren und Röstern gezahlt wird. Der Ertrag aus der Kaffeesteuer kommt in voller Höhe dem Bund zu Gute. 2001 spülte die Abgabe rund eine Milliarde Euro in die Staatskassen.

  10. Teesteuer Ähnlich wie beim Kaffee weckte auch die zunehmende Verbreitung des Tees seit dem 17./18. Jahrhundert Begehrlichkeiten beim Fiskus. Nach diversen Zöllen kam schließlich 1950 die einheitliche Teesteuer. Die Teesteuer war als Ergänzung zur Kaffeesteuer gedacht. Jedoch kam sie nie an deren Ertrag heran. 1992 lag er bei 59 Mio. DM. Im Unterschied zur Kaffeesteuer wurde die Teesteuer 1993 abgeschafft.

 
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